Grundsteuerreform: Tobias Klöpfel stellt Anfrage im Finanzausschuss

Im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses am 15.07.2024 stellte der Einwohner Tobias Klöpfel eine wichtige Frage zur Anpassung des Hebesatzes im Zusammenhang mit der aktuellen Grundsteuerreform. Die Reform soll laut Bundesfinanzministerium nicht zu einer Veränderung des Grundsteueraufkommens führen, weshalb Städte und Gemeinden aufgefordert sind, den Hebesatz anzupassen, um das Steueraufkommen konstant zu halten.

Tobias Klöpfel richtete dazu folgende Frage an die Verwaltung:

„Hat die Verwaltung bereits Gelegenheit gehabt, sich mit der Thematik der Anpassung des Hebesatzes zu beschäftigen, um sicherzustellen, dass ein konstantes Grundsteueraufkommen gewährleistet ist? Falls dies noch nicht geschehen ist, gibt es bereits einen Zeitplan, um dieses Thema rechtzeitig im Jahr 2024 zu bearbeiten und durch die notwendigen Gremien zu bringen?“

Die Verwaltung reagierte schnell und ausführlich mit der folgenden [redaktionell zusammengefassten] Antwort:

Die Grundsteuerreform stellt sowohl das Finanzamt als auch die Verwaltung des Amtes Märkische Schweiz vor große Herausforderungen. Zum Stand 30.06.2024 sollten die Grundsteuerwerte und Einheitswertbescheide abgeschlossen sein, jedoch liegen aktuell erst ca. 80 % der Veranlagungen vor. Nach Übermittlung der Daten durch die Finanzämter muss die Zuordnung der Daten durch das Amt teilweise manuell vorgenommen werden, was zusätzlichen zeitlichen Aufwand erfordert. Sobald diese Vorarbeiten abgeschlossen sind, erfolgt der Abgleich zwischen dem bisherigen und dem neuen Steueraufkommen. Die Anpassung des Hebesatzes und die Festsetzung per Hebesatzsatzung sind für November vorgesehen, sodass die neuen Grundsteuerbescheide im Januar 2025 versendet werden können.

Meine Bewertung:
Die Antwort der Verwaltung war enorm schnell, sehr ausführlich und bot einen klaren Ausblick auf die nächsten Schritte. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken!